Rechtsprechung
   BFH, 31.01.2006 - III B 57/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16774
BFH, 31.01.2006 - III B 57/05 (https://dejure.org/2006,16774)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2006 - III B 57/05 (https://dejure.org/2006,16774)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - III B 57/05 (https://dejure.org/2006,16774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Investitionszulage; Schaffung eines nachhaltigen Vertrauenstatbestands durch die Nichtbeanstandung der fehlerhaft unterzeichneten Anträge der Vorjahre; Beachtlichkeit eines Verhaltens des Finanzamtes nach Abgabe des Investitionszulagenantrags; Unterzeichnung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97

    Unwirksamkeit eines Investitionszulagenantrages wegen Verstoßes gegen das Gebot

    Auszug aus BFH, 31.01.2006 - III B 57/05
    Der 3. Senat des Finanzgerichts (FG) Brandenburg gab der Klage durch Urteil vom 1. Juni 1999 3 K 212/97 I (Entscheidungen der Finanzgerichte ---EFG-- 1999, 915) hinsichtlich des Investitionszulagenbescheids 1994 statt und gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil die fehlerhafte Unterzeichnung nicht allein durch den Rechtsirrtum der Klägerin, sondern wesentlich auch durch das Verhalten des FA verursacht worden sei.

    Entgegen der Auffassung des 5. Senats des FG sei die Entscheidung des 3. Senats im Festsetzungsverfahren (Urteil in EFG 1999, 915), dass bezogen auf die Investitionszulage 1993 noch kein Vertrauenstatbestand begründet worden sei, für das Erlassverfahren nicht bindend.

    Hinsichtlich des Investitionszulagenbescheids 1993 hatte der 3. Senat des FG in seinem Urteil in EFG 1999, 915 eine solche Nachhaltigkeit verneint, weil das FA vor Abgabe des Investitionszulagenantrags 1993 lediglich einmal die fehlerhafte Unterzeichnung, nämlich des Investitionszulagenantrags 1992 nicht beanstandet habe.

    Mit ihren Ausführungen, das FG habe zu Unrecht eine Bindung an das Urteil in EFG 1999, 915 im Verfahren gegen den Investitionszulagenbescheid 1993 angenommen, hat sie keine schwerwiegenden Fehler in diesem Sinn aufgezeigt.

  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 31.01.2006 - III B 57/05
    Die Klägerin hat weder eine von dem FG-Urteil abweichende Entscheidung bezeichnet noch hat sie dargelegt, dass das FG-Urteil mit einem offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung behaftet ist (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 14.09.1999 - III R 78/97

    Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag

    Auszug aus BFH, 31.01.2006 - III B 57/05
    In seiner Mitteilung nach § 126a FGO im Verfahren gegen den Investitionszulagenbescheid 1994 hat der Senat unter Hinweis auf sein Urteil vom 14. September 1999 III R 78/97 (BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37) ausgeführt, er halte die Revision des FA gegen das FG-Urteil hinsichtlich des Investitionszulagenbescheids 1994 für unbegründet, weil das FA durch die Nichtbeanstandung der fehlerhaft unterzeichneten Anträge der Vorjahre einen nachhaltigen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, der das Verschulden der Klägerin in den Hintergrund treten lasse.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht